Ab dem 1.1.2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente Pflicht. Mit dem eRezept soll der gesamte Weg von der Arztpraxis bis in die Apotheke digital werden. Sie können Ihr eRezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.
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Eine deutliche Erleichterung für Parientinnen und Patienten soll durch das E-Rezept erreicht werden. Administrative Abläufe werden vereinfacht, der Praxisalltag kann optimiert werden. Mit dem E-Rezept können Sie uns als Praxis wertvolle Zeit „sparen“. Für die Versorgung anderer Patientinnen und Patienten steht so mehr Zeit zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!